Ein neues Gesetz und dessen Umsetzung rufen selten Begeisterung hervor, denn das bedeutet in der Regel vor allem eins: zusätzlicher Aufwand und damit Kosten. Bei Nichteinhaltung drohen zudem Sanktionen mit Strafen wie Bußgeldern.
Gerne werden neue Verordnungen auch zum Geschäftsmodell: Die meisten Webdesigner erinnern sich noch mit Grausen an DSGVO-Massenabmahnungen, die wegen Google Fonts ins E-Mail-Fach flatterten.
Aber hilft ja nichts. Was hat es also mit dem kommenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auf sich? Es verpflichtet Unternehmen, ihre Websites und digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Maßgeblich dafür sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und deren drei Konformitätsstufen.
A – niedrigste Stufe, höchste Priorität
AA – dies ist der Standard, der für gute Zugänglichkeit erreicht werden sollte
AAA – höchste Stufe, niedrigste Priorität (relevant für zentrale Inhalte)
Kurz gesagt: Es geht um Maßnahmen, die die Inklusivität im digitalen Raum fördern und sicherstellen sollen, dass alle Menschen gleichberechtigt am digitalen Leben teilnehmen können. Und das ist jede Unterstützung wert.
Ausnahmen: KMU sowie Unternehmen, für die die Umsetzung wirtschaftlich unverhältnismäßig wäre, können unter bestimmten Bedingungen von einigen Anforderungen befreit sein.
Die gute Nachricht: Ein paar Monate Vorlauf gibt es noch – das BFSG tritt erst am 28. Juni 2025 in Kraft. Packen wir’s an!
Die Bedeutung für Ihre Website
Barrierefreiheitspflicht
Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, müssen barrierefrei gestaltet sein. Das Gesetz zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen einen gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen.
Anforderungen
Die Anforderungen basieren auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Level AA). Dies bedeutet, dass Websites:
- Wahrnehmbar sein müssen, z.B. durch Alternativtexte für Bilder, ausreichende Kontraste und gut lesbare Schriftgrößen.
- Bedienbar sein müssen, z.B. durch Tastaturzugänglichkeit und einfache Navigation.
- Verständlich gestaltet sein müssen, mit klarer und einfacher Sprache sowie logischer Struktur.
- Robust gegenüber Hilfstechnologien wie Screenreadern sein müssen.
Ist Ihre Website barrierefrei? – Wir testen sie!
Wir prüfen Webseiten, Shops und andere digitale Plattformen auf ihre Barrierefreiheit gemäß den WCAG-Standards – damit Inklusivität auch Teil Ihrer digitalen Umgebung wird! Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.