Fördermöglichkeiten für Ihre Website

Fördermittel für Ihre Website

Ihre eigene Website ist nicht nur Ihre Visitenkarte, sondern auch ein Digitalisierungs-Projekt. Es gibt bundesweit eine Vielzahl von Förderprogrammen, die Sie in Anspruch nehmen können, und das gilt nicht nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sondern auch für Freie Berufe – also jeden, der selbständig eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeit ausübt.

Wir haben Ihnen zur Orientierung eine (unvollständige) Übersicht zusammengestellt.


Digital Jetzt

LRF e.v + Euronorm

Bundesweites Förderprogramm

Richtet sich an: Gewerbliche Wirtschaft und Freie Berufe, Berater, Handwerk
Maximale Fördersumme: 50.000 € bei Einzelanträgen, 100.000 € bei Wertschöpfungsketten

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Unternehmen haben maximal 12 Monate Zeit, ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung.

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go-digital

EURONORM

Bundesweites Förderprogramm, Antrag durch Beratungsunternehmen

Richtet sich an: Gewerbliche Wirtschaft
Maximale Fördersumme: 16.500 €

Ein autorisiertes Beratungsunternehmen und ein interessiertes Unternehmen stimmen ein mögliches Förderprojekt ab. Sind sich beide Partner einig, dass eine Projektförderung beantragt werden soll, einigen sie sich in einem (als Formular bereitgestelltem) Beratungsvertrag über die Inhalte der Beratungs- und Umsetzungsleistungen (Projektplan), die Anzahl der Beratungstage, die Honorarleistung, die Eigenbeteiligung. Der Vertrag erfolgt unter der Bedingung, dass er erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids wirksam wird und gilt somit nicht als vorzeitiger Vorhabenbeginn.

Das Beratungsunternehmen stellt für das zu beratende Unternehmen den Förderantrag im Förderprogramm go-digital. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides kann mit der Beratungs- und Umsetzungsleistung zum im Zuwendungsbescheid bestätigten Startdatum begonnen werden. Nach einer Projektlaufzeit von maximal sechs Monaten erstellt das Beratungsunternehmen eine Rechnung über die Eigenbeteiligung, einen Verwendungsnachweis sowie eine Einschätzung zum Stand des Digitalisierungsgrades beim begünstigten Unternehmen. Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises wird dem Beratungsunternehmen der Zuschuss ausgezahlt und dem geförderten KMU eine entsprechende De-minimis-Bescheinigung ausgestellt.

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Digitalisierungsprämie Plus

Landeskreditbank Baden-Württemberg

Förderprogramm in Baden-Württemberg

Richtet sich an: Gewerbliche Wirtschaft und Soloselbständige
Fördersumme: zwischen 5.000 Euro und 100.000 Euro

Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag und die De-minimis-Erklärung schriftlich bei der L‑Bank ein. Die Anträge können Sie fortlaufend einreichen. Die zur Verfügung stehenden Mittel verteilen wir nach dem Eingang der Anträge. Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung vor Vorhabensbeginn erforderlich ist, damit das Vorhaben gefördert werden kann.

Sie müssen das Digitalisierungsvorhaben innerhalb von 12 Monaten nach Erlass des Zuwendungsbescheids durchführen. Spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums reichen Sie postalisch einen Verwendungsnachweis bei der L‑Bank ein. Hierfür verwenden Sie bitte das online bereitgestellte Verwendungsnachweisformular. Bitte fügen Sie dem Verwendungsnachweis die ausgefüllte Belegliste, die Kopien der Rechnungen und die Kopien der Zahlungsnachweise bei. Nach Vorliegen und Prüfung des Verwendungsnachweises zahlen wir die Zuwendung in einer Summe aus.

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Bitte beachten Sie, dass Förderanträge in der Regel vor der Projektbeauftragung erfolgen müssen. Wir unterstützen Sie gerne dabei.



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