Das ging schneller als gedacht! Im letzten Blogbeitrag haben wir noch geschrieben:
Mittlerweile beschäftigt sich die Justiz mit diesem Geschäftsmodell und die Anwälte hinter dieser Abmahnwelle haben selbst ein Verfahren wegen Rechtsmissbrauchs auf dem Tisch.
Inzwischen liegt eine Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vor;
In einem Verfahren gegen zwei Beschuldigte – einen 53‑jährigen Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Berlin und dessen 41‑jährigen Mandanten, dem angeblichen Repräsentanten einer „IG Datenschutz“ – wurden heute wegen des Verdachts des (teils) versuchten Abmahnbetruges und der (versuchten) Erpressung in mindestens 2.418 Fällen durch die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin Durchsuchungsbeschlüsse in Berlin, Hannover, Ratzeburg und Baden-Baden sowie zwei Arrestbeschlüsse mit einer Gesamtsumme vom 346.000 Euro vollstreckt.
https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1277538.php
Zusammengefasst bedeutet das: Falls Sie eine Abmahnung wegen Google Fonts und einer unrechtmäßigen Einbindung von Kanzlei Lenard aus Berlin, Martin Ismail und Konsorten erhalten haben, können Sie diese getrost in Ablage P verschieben.
Trotzdem möchten wir an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass Google Fonts, aber auch andere Tools aus Datenschutzgründen problematisch sind und unter Umständen eine Abmahnung rechtfertigen können.
Ersetzen Sie baldmöglichst alle Google Tools und alle anderen Plugins von Drittanbietern, die Daten in die USA senden (dazu gehören auch YouTube, Mailchimp oder Calendly) durch DSGVO-konforme Alternativen, dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Wie entfernen Sie alle Verweise zu unsicheren Drittanbietern?
Lassen Sie den Profi ran. Wir wissen, was wir tun und bringen Ihre Website schnell und sicher auf einen datenschutzkonformen Stand.