Tata, das DSGVO-Bußgeldkonzept ist da!

DSGVO-Bußgeldkonzept

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO oder DS-GVO) auch in Deutschland verbindlich.
Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben nun am 14.10.2019 ihr neues Bußgeldkonzept für Unternehmen veröffentlicht:

Das Konzept betrifft die Bußgeldzumessung in Verfahren gegen Unternehmen im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Es findet insbesondere keine Anwendung auf Geldbußen gegen Vereine oder natürliche Personen außerhalb ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit.

Das Bußgeld wird mindestens 972 Euro betragen, nach oben ist die Skala offen – Behörden können künftig den maximalen Bußgeldrahmen von 20 Mio. Euro bzw. 4% des Weltjahresumsatzes eines Unternehmens ausschöpfen.

Die Höhe des Bußgeldes wird in 5 Schritten ermittelt und hängt von Unternehmens- und Umsatzgröße sowie der Schwere des Rechtverstoßes ab:

  • Schritt 1
    Das Unternehmen wird in 4 Größen klassifiziert: Kleinunternehmer, kleinere Unternehmen, mittlere Unternehmen und Großunternehmen.
  • Schritt 2
    Es folgt eine weitere Unterteilung nach Umsatzgröße der jeweiligen Unternehmen.
  • Schritt 3
    Anschließend wird ausgehend von der Unternehmensklasse der Tagessatz (also der Mindestbetrag des Bußgelds) ermittelt.
  • Schritt 4
    Danach wird dieser Tagessatz abhängig von der Art und Schwere des Rechtverstoßes mit einem Multiplikator vervielfacht.
    Der Multiplikator kann bei leichten Verstößen das 2-fache des Bußgeldrahmens bis zum 12-fachen bei schweren Verstößen und sogar mehr bei sehr schweren Verstößen betragen.
  • Schritt 5
    Abschließend wird der unter Schritt 4 ermittelte Wert anhand täterbezogener und sonstiger noch nicht berücksichtigter Umstände angepasst.

Dieses Konzept soll eine transparente und nachvollziehbare Bemessung ermöglichen. Es ist allerdings nicht bindend und kann vor dem Hintergrund, dass neue Erkenntnisse erlangt werden, verändert und ergänzt werden.

Wir sind gespannt, ob das neue Bußgeldkonzept so auch angewendet wird – und wie die Regelung für Parteien, Vereine, Verbände und Privatpersonen aussehen wird.

Übrigens: Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre Website DSGVO-konform ist? Wir bieten einen zuverlässigen DSGVO-Check an!


Kontaktieren Sie uns!

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Möchten Sie mehr über das Thema wissen oder können wir genau in diesem Bereich etwas für Sie umsetzen? Wir beraten Sie gerne!