Neues von der DSGVO: Cookies, ja, bitte!

Keine DSGVO-konforme Website ohne Cookie-Hinweis: Aber wie muss dieser genau aussehen?

Bisher war es ausreichend, den Besucher auf die Verwendung von Cookies durch den allseits beliebten „Cookie-Hinweis“ aufmerksam zu machen.
AusfĂŒhrlichere Informationen zu den verwendeten Cookies (Zweck, Dienst, Laufzeit) waren in der DatenschutzerklĂ€rung erforderlich.
ZusÀtzlich war dort eine Möglichkeit zu schaffen, die Nutzern erlaubt, auch eigene Einstellungen zur Verwendung von Cookies nachtrÀglich vornehmen zu können.

Ein aktuelles Urteil gibt nun einen neuen Kurs vor:

Der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Setzen von Cookies, die nicht unbedingt erforderlich sind, der aktiven Einwilligung des Nutzers bedarf – unabhĂ€ngig davon, ob es sich bei den abgerufenen Informationen um personenbezogene Daten handelt oder nicht.

Link: Urteil des Gerichtshofs

Das bedeutet: Es gibt mal wieder Handlungsbedarf!

  • Nutzer mĂŒssen ĂŒber die Funktionsdauer der Cookies und den Zugang Dritter informiert, die DatenschutzerklĂ€rung muss entsprechend angepasst werden.
  • Es ist nicht mehr ausreichend, im „Cookie-Hinweis“ nur ĂŒber das Setzen von Cookies zu informieren. Die Vorgaben werden strenger: Cookie-Banner mĂŒssen entweder nicht-voreingestellte HĂ€kchen bei den einzelnen zu aktivierenden Trackern oder Buttons mit unmissverstĂ€ndlichen Texten wie „Ja, ich willige in das Setzen von Cookies entsprechend der vorstehenden Einwilligung ein“ verwenden.

Immerhin: Session-Cookies, Warenkorb-Cookies und die Sprachauswahl auf multilingualen Seiten bleiben aller Voraussicht nach weiterhin auch ohne Einwilligung zulÀssig.

Wie eine konkret empfohlene Umsetzung derzeit aussieht, weiß niemand so genau. Wir gehen davon aus, dass der Cookie-Hinweis in Zukunft deutlich ausfĂŒhrlicher ausfallen wird, was fĂŒr den Besucher einer Website ein paar (bewusste) Klicks mehr bedeutet. Und wichtig: HĂ€kchen zur Einwilligung dĂŒrfen nicht voraktiviert sein.

Bleibt abzuwarten, wie die Anbieter der beliebtesten Cookie-Plugins diese Richtlinie umsetzen.

Link: Betrachtung des Urteils von RechtsanwÀltin Nina Diercks


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