Keine DSGVO-konforme Website ohne Cookie-Hinweis: Aber wie muss dieser genau aussehen?
Bisher war es ausreichend, den Besucher auf die Verwendung von Cookies durch den allseits beliebten „Cookie-Hinweis“ aufmerksam zu machen.
Ausführlichere Informationen zu den verwendeten Cookies (Zweck, Dienst, Laufzeit) waren in der Datenschutzerklärung erforderlich.
Zusätzlich war dort eine Möglichkeit zu schaffen, die Nutzern erlaubt, auch eigene Einstellungen zur Verwendung von Cookies nachträglich vornehmen zu können.
Ein aktuelles Urteil gibt nun einen neuen Kurs vor:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Setzen von Cookies, die nicht unbedingt erforderlich sind, der aktiven Einwilligung des Nutzers bedarf – unabhängig davon, ob es sich bei den abgerufenen Informationen um personenbezogene Daten handelt oder nicht.
Link: Urteil des Gerichtshofs
Das bedeutet: Es gibt mal wieder Handlungsbedarf!
- Nutzer müssen über die Funktionsdauer der Cookies und den Zugang Dritter informiert, die Datenschutzerklärung muss entsprechend angepasst werden.
- Es ist nicht mehr ausreichend, im „Cookie-Hinweis“ nur über das Setzen von Cookies zu informieren. Die Vorgaben werden strenger: Cookie-Banner müssen entweder nicht-voreingestellte Häkchen bei den einzelnen zu aktivierenden Trackern oder Buttons mit unmissverständlichen Texten wie „Ja, ich willige in das Setzen von Cookies entsprechend der vorstehenden Einwilligung ein“ verwenden.
Immerhin: Session-Cookies, Warenkorb-Cookies und die Sprachauswahl auf multilingualen Seiten bleiben aller Voraussicht nach weiterhin auch ohne Einwilligung zulässig.
Wie eine konkret empfohlene Umsetzung derzeit aussieht, weiß niemand so genau. Wir gehen davon aus, dass der Cookie-Hinweis in Zukunft deutlich ausführlicher ausfallen wird, was für den Besucher einer Website ein paar (bewusste) Klicks mehr bedeutet. Und wichtig: Häkchen zur Einwilligung dürfen nicht voraktiviert sein.
Bleibt abzuwarten, wie die Anbieter der beliebtesten Cookie-Plugins diese Richtlinie umsetzen.
Link: Betrachtung des Urteils von Rechtsanwältin Nina Diercks