Es war nur eine Frage der Zeit, bis der DSGVO-Wahnsinn in die nĂ€chste Runde geht und tatsĂ€chlich mahnt nun eine Interessengemeinschaft reihenweise VerstöĂe im Zusammenhang mit fehlenden SSL-VerschlĂŒsselungen auf Websites an:
Uns sind eine 23 zweifelhafte Abmahnungen des IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V. wegen angeblichen DSGVO-VerstöĂen im Zusammenhang mit fehlenden SSL-VerschlĂŒsselungen auf Websites bekannt.
Quelle: Kanzlei Plutte
Kein Grund zur Panik! Sie können ganz einfach den Status Ihrer Website ĂŒberprĂŒfen: Wird die URL in der Adresszeile standardmĂ€Ăig mit https statt http aufgerufen? Sehr gut!
Eine sichere SSL-VerschlĂŒsselung erkennen Sie im Browser zudem an einem  (grĂŒnen) Schloss:
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Wenn Ihre Website noch nicht verschlĂŒsselt ist, sollten Sie das umgehend auf Ihre To-Do-Liste setzen. Es wird leider immer findige Menschen geben, die durch Abmahnungen oder UnterlassungserklĂ€rungen von der DSGVO profitieren wollen. Geben Sie Ihnen keine AngriffsflĂ€che – mit ein paar einfachen Regeln sind Sie auf der sicheren Seite!
Was Sie beachten mĂŒssen
- Ein SSL-Zertifikat wird frĂŒher oder spĂ€ter fĂŒr alle Websites Pflicht sein.
Im Moment wird eine fehlende SSL-VerschlĂŒsselung aber noch nicht als abmahnfĂ€higer DSGVO-VerstoĂ angesehen. - Es reicht nicht, einfach nur ein SSL Zertifikat beim Hoster zu beantragen und der Domain zuzuweisen!
Es muss sichergestellt sein, dass keine „unsicheren“ Elemente mehr auf der Webseite zu finden sind („Mixed Content“), zum Beispiel Bilder, die ĂŒber http eingebunden sind.
Was können wir fĂŒr Sie tun?
- Wir richten fĂŒr Ihre Website ein SSL-Sicherheitszertifikat ein, ĂŒber das die Verbindung zwischen Nutzer und Website verschlĂŒsselt wird. Daten werden damit sicher ĂŒbertragen, z.B. bei der Nutzung eines Kontaktformulars.
- Wir bereinigen „Mixed Content“, falls vorhanden.
- Wir helfen Ihnen bei der Erstellung einer DSGVO-konformen DatenschutzerklÀrung und eines rechtssicheren Impressums.
- Wir implementieren einen Cookie-Hinweis mit Link zur DatenschutzerklĂ€rung und fragen darĂŒber die EinverstĂ€ndniserklĂ€rung des Nutzers ab. Der Nutzer hat so die Möglichkeit, das Tracken seines Besuchs abzuschalten.
- Je nach Bedarf passen wir auch Formulare, Newsletter, Kommentarfelder usw. an und ergÀnzen Belehrungstexte bzw. EinverstÀndniserklÀrungen an den erforderlichen Stellen mit Verweis auf die DatenschutzerklÀrung.
- Wir analysieren die bisher eingesetzten Plug-Ins und löschen/ersetzen sie, wenn nötig.
Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zu Ihrer Website und die Umsetzung der Richtlinien der neuen DSGVO gerne unterstĂŒtzend zur Seite.
